Dies unterstrich auch das LG Münster, als es in 011 O 167 vom 17.04.2008 Schadenersatzforderungen eines Projektierers wegen Höhenbeschränkung in der Bauleitplanung klar zurückwies.
Hätte die Gemeinde Willingen sich rechtzeitig eine Höhenbeschränkung in ihren FNP geschrieben, hätte sie ihren Sieg deutlich billiger haben können.
Des Weiteren ist es mit VGH Kassel 9 B 2016/18 vom 14.05.2019 nunmehr gerichtsamtlich, dass die Spezies Rotmilan kein Meideverhalten gegenüber Windrädern zeigt.
Und es wurde am 1000 m Ausschlussbereich und 6000 m Prüfbereich - für u.a. häufig aufgesuchte Nahrungshabitate - des noch aus dem alten Helgoländer Papier entwickelten Hessischen Windkraftleitfadens festgehalten.
Wesentlich von den Planungen betroffen war das Hochplateau des Osterkopfes.
Dieses ist in 1,2 km Abstand vom nächsten WEA-Standort als NSG und FFH-Gebiet ausgewiesen mit den erhaltungszielbestimmenden maßgeblichen Arten:
Rotmilan, Schwarzspecht, Neuntöter, Raubwürger, Feldlerche, Gartengrasmücke, Wiesenpieper.
Hier beispielhaft ein Auszug aus dem ornithologischen Geschehen um Willingen-Usseln am 18.07.2017:
10.30 Uhr - 11.00 Uhr: Bei Rhena einige Kolkraben und sehr viele Mehlschwalben vor gut einer Stunde. Singend nur noch Zilpzalp, Mönchsgrasmücke und Zaunkönig. Einige Misteldrosseln umherstreifend.
12:06 Uhr: Bei Usseln u.a. 3 Rotmilane, einige Mäusebussarde,1 w. Sperber, 1 WANDERFALKE, 2 (1,1) Turmfalken und überall Mauersegler + 3 Dohlen.12:12 Uhr: + 2 juv. Rotmilane.
12:19 Uhr: 2 WANDERFALKEN direkt südöstlich des Osterkopfs bei Usseln
12:26 Uhr: + je 1 ad. Rotmilan bei Rattlar und Willingen.
12:59 Uhr: Im Bereich Usseln/Rattlar. mindestens 8 ad. + 3 dj. Rotmilane.
13:05 Uhr: Bei Willingen 6 ad. Rotmilane.
13:40 - 14.30 Uhr: 1 W. WESPENBUSSARD, 7 ad. Rotmilane, 3 ad. Schwarzmilane, 5 ad. Mäusebussarde, 2 Turmfalken, 1 Baumfalke, 2 Kolkraben und 1 Paar NEUNTÖTER nahe Graf Stolberg Hütte oberhalb von Usseln. Unterhalb der Graf Stolberg Hütte noch ein weiteres Paar NEUNTÖTER.
Da die erhaltungszielbestimmenden maßgeblichen Vogelarten tatsächlich vorkommen und den betroffenen Luftraum in erheblichen Maße nutzen, ist völlig klar, dass bereits die NATURA2000-Verträglichkeitsprüfung negativ ausfallen muss. Somit muss in der Prüfhierarchie nicht einmal auf die Stufen der sUVP-VP und der ASP nebst RNA vorgedrungen werden.