Herren- Maulbacher und Dannenröder Wald

Obige Karten zum Trassenverlauf aus dem recht neuen Auftritt von geoportal hessen:

05.10.2020 Der bestbewachte Ort Hessens ist derzeit nicht etwa der Goldvorrat der Bundesbank in Frankfurt, nicht der Internet-Hub, nicht die JVA Weiterstadt, nicht die Villen "Hoher Tiere" in Kronberg sondern die Kläranlage Lehrbach: das 300 m Umfeld wird mit Flutlichtscheinwerfern ausgeleuchtet, an den Zufahrten stehen grüppchenweise Einsatzfahrzeuge und sehr viele in dem umzäunten Gelände, geschätzt weit über 50 Beamten vor Ort. Das übertrifft noch die kühnsten Träume der Schmierfinken von Artikeln à la "All cops are berufsunfähig". Die betroffenen Mitarbeiter sollten wirklich einmal mit ihrer Gewerkschaft reden.....


Pressemeldung 04.10.2020

Klage gegen Beseitigungsanordnung für Baumhäuser im Herrenwald und Dannenröder Forst

Als erster Naturschutzverband und erste Person überhaupt haben heute MIO e.V. und dessen Geschäftsführer Dr. A. Matusch persönlich einen Rechtsbehelf gegen jene Teile der Allgemeinverfügungen der Landkreise Marburg-Biedenkopf (MR) und Vogelsberg (VB) eingelegt, welche die vollständige Beseitigung von Baumhäusern, Plattformen etc. innerhalb des Zeitraumes vom 25.09 – 29.09 anordneten.

Die Kernpunkte der Nichtigkeitsfeststellungsklage sind

1.  die tatsächliche Undurchführbarkeit innerhalb der sofort anlaufenden 5-Tagesfrist

2.  Es sind unter derselben Anschrift „An jede Person im Herrenwald bzw. im Dannenröder Forst“ unterschiedliche Verfügungen vermengt, welche unterschiedliche Adressaten betreffen. Bau- und Betretungsverbot sind orts- und sachgebunden und betreffen jedermann. Zu aktivem Tun (Rückbau, Abriss, Entsorgung) indes können nur die Verursacher bzw. möglicherweise die Inhaber der tatsächlichen Gewalt in die Pflicht genommen werden. MR hingegen erläutert: „Die Erbauer*innen und Nutzer*innen der Plattformen und Baumhäuser bzw. Personen, die die Nutzung dieser Anlagen… im…Trassenbereich beabsichtigen, sind als Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortliche…die richtigen Adressaten…“. Dies beträfe auch Personen, die einen Aufenthalt auf den Baumhäusern etwa für August 2021 geplant haben und käme einer öffentlichen Dienstleistungspflicht bzw. Zwangsarbeit gleich, was Art 12 II, III GG verbieten.  

3.  Als Hauptzweck der Allgemeinverfügungen werden Unterbindung und Minimierung von Absturz- und Brandgefahr angegeben. Dem läuft die Verpflichtung zu Rückbauarbeiten in schwindelnder Höhe fundamental entgegen, da diese immer deutlich gefährlicher sein werden als der schlichte Aufenthalt in den Baumhäusern bzw. Plattformen. Die Argumen-tation mit der Waldbrandgefahr gerade am Ende der Waldbrandsaison und zumal nach dem ergiebigen Regen der letzten Tage ist unglaubwürdig.

4.  Die Zuständigkeit der Bauaufsicht ist offensichtlich konstruiert und vorgeschoben. Der reguläre Weg gegen unerwünschte Fremdeinwirkungen auf Grundstücke sind der Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) und die Befugnisse (§ 903) des Grundstücks-eigentümers. Zelten im Wald ist nach § 15 V 2 Nr. 3 HessWaldG nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig. Aufgrund dieser Alternativwege kann eine Beseitigungsanord-nung auch nicht bauaufsichtlich auf § 82 HBO gestützt werden.

5.  Die Androhung einer Ersatzvornahme ohne vorläufige Kostenveranschlagung ist unzulässig

Dauerparkern auf dem Aldi-Parkplatz kommt auch nicht die Bauaufsicht, sondern das Inkassobüro. Es liegt auf der Hand, dass der reguläre zivilrechtliche Weg zur Durchsetzung der Eigentümer- und Besitzerechte nicht gewählt wurde, weil dann die Eigentums- und Besitzverhältnisse und die Verträge zur öffentlich-privaten Partnerschaft auf den Tisch müssten. Das Debakel um die Autobahnmautverträge lässt befürchten, dass erneut allerlei Tricksereien zulasten des Steuerzahlers zu Tage treten werden. Angesichts der Tatsache, dass die DEGES mit schwerem Gerät unmittelbar zur Rodung und Planierung ansetzt, mutet die Verfügung des Rückbaus der Baumhäuser durch die Adressaten selbst so an, wie das Ansinnen, die Straße mit der Zahnbürste zu putzen, obwohl daneben die Kehrmaschine bereitsteht.  

Gegen das Logistikzentrum Wenkbach, ebenso vorerst ein Schwarzbau, da die wasser-rechtliche Genehmigung zum Bauen im festgelegten Überschwemmungsgebiet fehlte, schritt die Kreisbauaufsicht 2018 übrigens nicht ein. Die Rodung von 2 ha Roteichenwald im Bereich der psychiatrischen Landesklinik (vitos gGmbH) genehmigte sie 2015 ohne die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsvorprüfung. Ohne diese Vorgeschichte wäre MIO e.V. hier nicht aktiv geworden. Das kommt davon, wenn Kommunalpolitiker hinter dem Rücken der Bürger tricksen und sie für dumm verkaufen. Das ist ein kleiner Teil der Quittung.  

Die Klageschrift ist online verfügbar unter:

https://www.mio-marburg.org/herren--maulbacher-und-dannenr%C3%B6der-wald
https://irp-cdn.multiscreensite.com/69301eb6/files/uploaded/MIO%20e.V.%20Nichtigkeitsfeststellungsklage%20Dannenr%C3%B6der%20Forst%2003.10.2020%20anonym.pdf

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