Redaktionelle Beiträge

Stadt Marburg zahlt Privatinvestor Planungskosten für Luxus-Einzelhandelskomplex am Oberen Rotenberg. Falschgutachten schreibt nicht-existenten Bedarf herbei.

Noch fristgerecht gab MIO e.V. am 19.04.2024 eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans ab. Bei den ausgelegten und am 27.04.2024 0h00 offline genommenen Planungsunterlagen

fanden sich ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Umweltbericht, erstellt im Auftrage der Stadt Marburg. Marktüblich für ähnlichen Umfang an Feldstudien und Ausarbeitung sind 50.000 € aufwärts. In der Marktanalyse im Auftrage des Investors wurde sowohl in Text als auch in Karte der nächstgelegene Lebensmittelmarkt in 1,5 km Entfernung - EDEKA in Ockershausen – ausgelassen. Bäcker, Apotheke, Geldautomat, Getränkemarkt und Eisdiele liegen bekanntlich noch näher. Erst in 2,5 km Entfernung wurde der nächstgelegene Versorgungs-bereich verortet. Googlemaps straft solche billigen Betrugsmaschen unmittelbar Lügen. Für wie dumm wollen uns diese Planungs- und Behördenfatzkes eigentlich verkaufen?

Diese Auffälligkeiten wurden für entsprechendes Vorgehen gegen die Stadt Marburg verwertet. Die diesseitigen Schreiben werden hier bereitgestellt.

Bei den Recherchen fiel auf, dass neuerdings Auszüge aus dem Handelsregister kostenlos zum download bereitstehen. Hier sind sehr viele Privatadressen von sehr vielen Menschen ersichtlich, welche sich zuvor nur allzu gerne aus der Anonymität heraus agierten.

Ebenfalls gab der BUND eine sehr gute Stellungnahme ab, der vollumfänglich beizupflichten ist.

Wesentlich und diesseitig nicht vorgetragen sind darin insbesondere folgende Hinweise.

1) Gegen das Kumulationsgebot in der FFH-Prüfung wurde auch verstoßen, weil es sich bei den hier gegenständlichen 2,0 ha nur um ein Teilplan handelt. Die Stadt verfolgte von vorneherein und durchgehend seit 2018 eine Planungsabsicht für mindestens 5,4 ha aus der Vorrangfläche Siedlung im Regionalplan. In der aktuellen Runde der Regionalplanung soll diese zudem noch von 9,4 ha auf 11,8 ha erweitert werden.

2) 2019 wurden im Gebiet bereits in erheblichem Maße ökologisch hochwertige Gebüsch- Hecken- und Streuobstbiotope zerstört, ein klarer Verstoß gegen § 30 BNatSchG i.V.m. dem damals noch gültigen HessAGBNatSchG.

3) Der städtebauliche Bedarf fehlt auch an Wohnungsneubau „auf der grünen Wiese“, da nicht einmal Bemühungen ersichtlich sind, das Potential an Leerstand, Neubauruinen, Umnutzung, Nachnutzung zu heben.

Der vom BUND vorgetragenen Ideologie der Nachverdichtung im Innenbereich widerspricht MIO e.V. entschieden. Bereits aus den 17 Nachhaltigkeitszielen der UNO ist der Zugang zu innerstädtischen Grünflächen innerhalb der 200 m um die eigene Wohnstätte ein elementares Grundrecht. Kein einziger Quadratmeter innerörtlicher Grünfläche darf per saldo der baulichen Nachverdichtung geopfert werden. Vielmehr sind Städte irgendwann einfach voll. Dann sollte auf Industriebrachen, ehemaligen Flugplätzen etc. im Außenbereich eine komplett neue Stadt aufgemacht werden. Die alten Römer haben dies konsequent so vorgemacht. Durch die zuerst konstruierte Stadtmauer bzw. Umwallung war die Siedlungsfläche jeweils fest begrenzt. Auch eine naturverträgliche Zersiedlung des Außenbereiches – wie etwa in Belgien oder der Schweiz anzutreffen - ist ökologisch wertvoller als quadratkilometerweite Mais-Monokulturen mit Windrädern und Freiflächen-Photovoltaik dazwischen. Insbesondere Marburg ist voll und verträgt keinerlei weiteres Wachstum mehr, weder der Wirtschaft, noch der Einwohnerzahl und schon gar nicht der versiegelten und zubetonierten Fläche!  

Es muss noch einmal kristallklar punktiert werden:

1)   Neugründung von Städten statt Expansion bestehender Städte!

2)   Für Zersiedlung im Außenbereich, gegen Nachverdichtung im Innenbereich auf Kosten von Grünflächen und gegen Erweiterungen oder Abrundungen im Siedlungsrandbereich!

Denn Nachverdichtung bzw. Siedlungsrandbebauung erzeugt Dichtestress, pfercht die Menschen zusammen, rückt den Nachbarn auf die Pelle und bedeutet eine massive Wertminderung, Verlärmung und Vermassung für die Vorhabensnachbarschaft. Hässliche und zu dichte Architektur  erzeugt soziale Konflikte, soziales Elend, Aggressionen und Depressionen. Freie Gesellschaften zeichnen sich durch Streusiedlungen aus. Bauliche Verdichtung ist das Kennzeichen unterdrückter Gesellschaften. Die Zusammenpferchung von Menschen fördert Seuchen und Pandemien.

Dies ist doch vollkommen logisch, klar und gesunder Menschenverstand!

09.03.2024 (A.M.)

Drohende Verschandelung unserer Wohnidylle - Verlärmung von Naherholung und Kliniken

Seit dem 26.02.2024 wird Marburg von einer Serie Negativnachrichten heimgesucht. Man kann dem investigativen Journalisten der Lokalpresse nur danken, dies ans Tageslicht gebracht zu haben. Die Stadtverwaltung plant offenbar seit Jahren komplett hinter dem Rücken der Bürger neue Bausünden.

   Am 26.02.2024 berichtete die Oberhessische Presse über die Wiederaufnahme der Planungen für drei Großwindräder zwischen Ronhausen und Wolfshausen. Man sei sich nach Marburg nun auch mit der Gemeinde Weimar (Lahn) handelseinig geworden, ergo auch mit den Flächeneigentümern. Am 04.03. erfuhr man, die liebliche Feldflur im Eselsgrund  - der Vorgarten nicht nur der Cappler - solle durch Freiflächen-Photovoltaik zugestellt werden. Damit ist Hitzestau im Sommer statt kühler Brise vorprogrammiert. Am 05.03. kam die Industrieerweiterungsfläche Görzhausen IV ins Spiel. Entgegen der Darstellung würden die angegebenen 24 Hektar überhaupt keinen Platz für einen Schutzwald zum Wohngebiet lassen. Der Raum zwischen Calderner Landstraße (L3092) und Ortslage Dagobertshausen wäre komplett ausgefüllt. Schließlich kam der größte Knaller am 08.03. herein. Auf die Lahnberge sollen 7 Großwindräder mit einer Gesamtleistung knapp über 50 MW und 175 m Nabenhöhe. Mit diesen Angaben kann es sich nur um Vestas V172 EnVentus mit 7,2 MW Nennleistung und 172 m Rotorradius und somit einer Gesamthöhe von 261 m handeln. Nebenbei bringen die 5 Anlagen am Bürgeler Gleichen je weit über 1500 Liter brennbare und wassergefähr-dende Betriebsflüssigkeiten ins dortige Trinkwasserschutzgebiet bzw. den Wald. Das Gros der Fläche selbst ist Laubwald. Nur in den Südteil reicht Nadelwald, der sich als brennbare Brücke bis zum Klinikum zieht. Die zwei Anlagen am Lichter Küppel liegen bekanntlich nur 1 km vom Wohngebiet im Pommernweg, Badestube usw. Schließlich droht immer noch mit schlappen 250 m Höhe das Eitelrädchen am Brunkel in gerade einmal 520 m Abstand zum nächsten Gebäude der Behringwerke. Zur räumlichen Orientierung sind all diese Bauflächen in der Karte anbei eingezeichnet.

   Diese Industriebauten werden zu einer massiven Minderung des Wohn- und Freizeitwertes unzähliger Bürger und Gäste führen. Liebliche Idylle von Waldlichtungen, Streuobstwiesen und blühender Feldhecken, den Anmut alter Laubwälder gleich Kathedralen, ruhige warme Abende am Waldrand, während die Sonne hinter den westlichen Hügeln untergeht, wird es so nicht mehr geben. Durch die Verlärmung und das ständige Pfeifen der Rotoren wird der Aufenthalt im Klinikum Lahnberge und in der Klinik Sonnenblick zur Tortur, sobald man vor die Tür tritt für erste Gehversuche auf den Balkonen oder letzte Ausfahrten im Rollstuhl. Jedem der es noch nicht erlebt hat, sei wirklich einmal angeraten sich einige Stunden im Umfeld eines Großwindrades aufzuhalten. Es ist für die meisten sehr anders als sie sich das vorgestellt haben.

Marburg ist längst nicht nur CO2-neutral, sondern eine tiefe CO2-Senke, rechnet man ein, dass ein Fünftel der Weltbevölkerung von Marburg mit Impfstoffen versorgt wird. Denn Krankenversorgung bedingt enorme CO2-Emmissionen. Gerade die Pneumokokkenimpfung älterer Menschen bedingt große CO2-Einsparungen. 

   Wenig bekannt, befindet sich in den Behringwerken Hessens zweitgrößter Erdwärme- und Erdkältestandort mit einer Jahresproduktion von 3,1 Mio KWh – immer genau dann, wenn sie gebraucht werden. Zwar wird eine V172 auf den Lahnbergen ca. 12 Mio KWh im Jahr liefern, größtenteils aber wenn sie nicht gebraucht werden und nicht einmal fortgeleitet werden können. Die Länge aller Starkwindphasen, die 50% der Ernte im Jahr ausmachen, beträgt zusammen nur 66 Tage (für eine V150 bei 6,1 m/s Durchschnittswindgeschwindigkeit, aus Weibullverteilung der Windgeschwindigkeiten und Leistungskennlinie der Anlage). Der Großteil davon entfällt auf die Winterstürme. Weit zuvor erwächst aus der Impfstoffproduktion und der Forschungstradition ein enorm gutes Karma. Dieses wird durch derartige Landschaftsverschandelung in den Dreck gezogen.

   In Ruhe bei einigen Schritten im Freien mit den Gedanken schwanger gehen über eine mathematische oder naturwissenschaftliche Fragestellung wird für die gut 5 000 Naturwissen-schaftler nebst Studenten auf den Lahnbergen der Vergangenheit angehören. Diese brutalistischen Planungen zeugen von absoluter Ignoranz gegenüber Ästhetik und Harmonie der Natur und menschlichem wissenschaftlichen Geiste. Auf die Lahnberge gehören naturnahe Wohngebiete, aber keine gigantischen Lärm- und Dreckschleudern.

Es ist die dritte Lehre aus 1933-1945, dass nie wieder Wissenschaftler durch proletische Existenzen vergrault, verfolgt, oder gar vernichtet werden dürfen.

Veranstaltungshinweis


Am Samstag den 09.03.2024 biete ich ab 10h an den Martinsweihern bei Niederwalgern (westlich der Eisenbahn an der Straße nach Roth, alte Beobachtungshütte = nicht die direkt an der Straße, sondern eine Einfahrt weiter östlich ca. 200 m geteerter Weg) einen Bestimmungskurs für ziehende und rastende Vögel an. Wir werden uns außerdem den Vogelgesängen widmen und ich werde Erläuterungen zu den Martinsweihern und dem gesamten EU-Vogelschutzgebiet "Lahntal zwischen Marburg und Gießen" geben. Dort haben wir etliche Maßnahmenzur Förderung der Biodiversität umgesetzt und weitere geplant. Teilnehmen können Personen mit Naturinteresse jedweden Alters. Die Mitnahme eines Fernglases wird empfohlen. Die Kosten hängen von der Anzahl Teilnehmer ab. Ich freue mich auf Euer/Ihr Kommen!

Prof. Dr. Martin Kraft.

09.02.2024 Rote Liste Hessen 2021 der Brutvogelarten am 06.02.2024 erschienen


Siebe Jahre hat es gedauert, nun ist sie hier verfügbar:

Zwecks Vergleichbarkeit und Verständnis hat Dr. A. Matusch von MIO e.V. die Angaben zu Beständen und Einstufungen der Roten Listen Deutschlands - der letzten von 2020 -, der Vorgänger RLH2014, der EU-VSRL, der Listen der erhaltungszielbestimmenden maßgeblichen Vogelarten der Vogelschutzgebiete Mittelhessens und der Roten Liste sowie der Liste "planungsrelevanter Vogelarten" NRW zu einer Excel-Tabelle zusammengetragen. So lassen sich einfach Bestandslisten zu begutachteten Flächen bzw. Studienflächen um diese einschlägigen Zusatzangaben ergänzen und insbesondere das Projektverhinderungspotential der Befunde abschätzen, also "actionable information" generieren. Schließlich ist die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population einer Art Tatbestandsvoraussetzung für die Ablehnung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 VII BNatSchG. In Verwaltungspraxis und Rechtsprechung wird in der Regel auf die Population eines Bundeslandes abgehoben. Im Gegensatz dazu wurde bis EuGH C473/19 und C474/19 vom 04.03.2021 beim Störungstatbestand auf die "lokale Population" abgestellt.

Excel-Tabelle Synopse Rote Listen Bund Hessen Vogelschutzgebiete Mittelhessens

Durch Anklicken der Sortierfunktion in Zeile 3, Spalte A bzw. B läßt sich zwischen neuer und alter taxonomischer Reihenfolge umschalten, durch anklicken in anderen Spalten nach entsprechender Kategorie sortieren also z.B. alphabetisch, nach Bestandsgröße etc.

Der Übersichtlichkeit halber wurde als Bestandsgröße das geometrische Mittel aus oberer und unterer Abschätzung angegeben, im jeweiligen Zelleneintrag sind Ober- und Untergrenze aus den Roten Listen weiterhin ersichtlich.


Neben den erheblichen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen ist der wissenschaftliche Nährwert der RLH2021 ausgesprochen überschaubar, wurden doch für sehr viele Arten nicht einmal mehr hessenweite Brutbestandszahlen erhoben und abgeschätzt, sondern nur noch jeweils "> 6000" angegeben. Das hängt selbstverständlich mit dem Fachkräftemangel bei den unzähligen Vogelschutz-Ortsgruppen und ehrenamtlichen Kartierern zusammen. Es ist bedauerlich, dass die Erhebungen der unzähligen artenschutzrechtlichen Fachbeiträge für Bauprojekte nicht systematisch eingepflegt werden und auch die Integration der diversen Meldeportale nicht gelingt.



Das Werk trägt deutlich die Handschrift von Windkraftlobbyisten, da gerade die klassischen "Verhinderervögel" und Waldbewohner, nebst einiger Offenlandarten überwiegend herabgestuft wurden, so Hohltaube, Graureiher, Schwarzmilan, Sperlings- und Raufußkauz, Eisvogel, Mittelspecht, Schwarzspecht, Baumfalke (bei konstant 500-600 Brutpaaren), Wanderfalke, Neuntöter, Dohle von Ampelbewertung gelb auf grün. Erfreulich ist hingegen, dass mit der Hochstufung von Schwarzstorch, Wespenbussard, Habicht, Schleiereule, Waldohreule, Feldlerche, Waldlaubsänger von gelb auf rot die naturschutzbürokratischen und damit verwaltungsrechtlichen Gegebenheiten den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wurden. Die Hochstufung der Stockente von gelb auf rot und von "Vorwarnliste-V" auf "gefährdet-3", der Elster von grün auf rot und des Kuckucks bei konstanter Anzahl Brutpaare von 2000-3000 von "gefährdet-3" auf "stark gefährdet-2" oder des Girlitz von gelb auf rot trotz kostanter Bewertung als "ungefährdet-*" verdeutlichen auch blutigen Laien die Sinnhaftigkeit dieses Werkes.


Was an brauchbaren Zahlen im Erhebungszeitraum vor 2021 noch verbleibt, dürfte teils durch die Vogelgrippe des Winters 2022/2023 obsolet geworden sein. Insbesondere die Arten Sperlingskautz und Raufußkautz weisen ausgesprochene Gradationsjahre auf. Hier sind langfristige jährliche Erhebungen zwingend und eher die örtliche als die zeitliche Beschränkung der Stichprobe sinnvoll. Zudem gibt es "Rotkehlchenjahre" und "Buchfinkenjahre" u.a. im Gefolge der Buchenmastjahre. Ein mathematischer Versuch der Beschreibung solcher Bestands-Oszillationen bei schwankender Nahrungsverfügbarkeit wurde bekanntlich von Lotka und Volterra unternommen. Im Gegensatz zu Sinus-Schwingungen lassen sich mit entsprechenden Funktionen aus dem Lösungsraum der Lotka-Volterra Differentialgleichungssysteme recht scharfe Peaks erzeugen. Zum Verständnis des Systems selbst in solch übersimplifiziertem Zusammenhang müssen Maxima, Minima und Intervalldauern empirisch erfasst werden.  

Semmelweis-Reflex im Landwirtschaftsministerium oder etwas mehr Chemie in der Hygiene wagen 26.01.2024


Zur Inaktivierung von AAV-Konstrukten, einem beliebten Werkzeug in der biomedizinischen Forschung, gab die ZKBS im November 2023 eine offensichtlich sachlich falsche Stellungnahme ab, mit Empfehlungen, welche wesentlich von der Handhabung im Ausland abweichen. Glücklicherweise fallen in einer international aufgestellten Wissenschaftsgemeinschaft solche "Alleingänge" nationaler Behörden schnell auf.... 

Gegenstellungnahme zur ZKBS Az. 6790-10-49

Update 07.08.2023

Am 07.08.2023 ereignete sich der nunmehr 11. Unfall mit derartigem unten beschriebenen Mechanismus an einer V44, Baujahr 1997 in Gnoien-Dölitz (Landkreis Rostock). Wie bei den 10 Ereignissen zuvor ließen sich die Rotorblätter nicht mehr verkippen, versagten die Bremsen und der Rotor überdrehte. Als Besonderheit war - offenbar nach Blitzeinschlag - die remote-Verbindung Tage vorher ausgefallen und ein Rotorblatt beschädigt. Vor dem videodukumentierten Sturz stand der Rotor nunmehr ca. 180° verdreht zum Wind, so dass das Rad mit dem Rotor vornüber abknickte.  

Verheißungsvolle Umfaller  28.07.2023 A.M.


Bereits am 04.07.2023 war in Gescher-Estern, Landkreis Borken, eine DeWind D4 48/600, Baujahr 1999 in 20-40 m Höhe umgeknickt. Die bei diesem Bautyp noch hydraulische Rotorblattverkippung sei zu langsam oder blockiert, die Rotorbremse zu schwach gewesen und der Rotor habe überdreht. Der WDR und Lokalzeitungen berichtete über drei analoge Pannen beim selben Bautyp, nannten aber Orte und Daten nicht. Diese lassen sich auch nur teilweise der

entnehmen.

Es handelt sich um 2) WP Dubener Platte, Luckau-Duben Landkreis Dahme-Spreewald am 18.09.2019, Bj. 1999; 3) Grischow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am 12.12.2016, Bj. 2000; 4) Mühlberg-Koßdorf, Elbe-Elster-Kreis am 10.12.2014, Bj. 1999.

Derselbe Unfalltypus – Überdrehen des Rotors infolge Verschleiß blockierter oder verlangsamter Rotorblattverkippung = Pitch-Antrieb in Kombination mit unterdimensionierter Rotorbremse bei Sturm ereignete sich in Kirtorf, Vogelsbergkreis, am 19.06.2011 an einer DeWind D6; am 03.01.2017 in Neu-Wulmstorf, Landkreis Harburg, an einer Tacke GE1.5, Bj. 2002 und ebenso in Leisnig-Sitten, Landkreis Mittelsachsen, am 27.12.2016, Bj. <2001.

Wohl analog sind Turmbrüche jeweils an einer E40 in Heimbach-Vlatten, Landkreis Düren, am 06.12.2013 und in Döhlen-Großenkneten, Landkreis Oldenburg, am 07.12.2013 zu werten.

Bereits im Zuge der Montage kam es bei einer E126 in Borchen-Etteln, Landkreis Paderborn, am 08.03.2018 zum Überdrehen und Zerfetzen des Rotors, hier war die Bremse noch nicht montiert und die Arretierbolzen vergessen worden. Insgesamt kam es in Deutschland also 10 mal zu Überdrehen des Rotors.

Mit Sicherheit waren lange vor den ersten 9 Unfällen jeweils Unwuchten, Rucken und Knackgeräusche beim Verkippen der Rotorblätter zu hören, von im Verlauf der Monate veränderlichem Charakter und Intensität. Wenn Wartungstechniker vor Ort sind, soll mitunter der berühmte Genie-Effekt eintreten und nur gelegentlich auftretende Störungen sich genau dann nicht äußern. Die Anlagenbetreiber müssten nur einmal die Anwohner fragen, die dort regelmäßig ihre Hunde ausführen. Mitunter sollen Anwohner auch einmal über technisch aussagekräftige Tonaufnahmen verfügen. Aber man weiß ja alles besser als die Anwohnerschaft, die seit Jahrzehnten mit dem Gelände vertraut und tagtäglich vor Ort ist. Altbacken sagt man, wer nicht fragt, bleibt dumm, modern: Crowd-Science mithilfe von Smartphones und lokales Feedback bergen enorme Potentiale, nicht nur beim Monitoring von Tier- und Pflanzenarten oder der Fieberkurve der Nation, sondern auch bei der Überwachung technischer Anlagen.

An beiden Ende 2022 neu aufgestellten Vestas V150 im Linsinger Wald (Gemeinde Frielendorf) waren und sind durchgehend, bereits schon vor Inbetriebnahme am 28.06.2023, in unregelmäßigen mehrminütigen Zeitabständen Knack- bzw. Ruckgeräusche mit Widerhall über den gesamten Turm zu hören. Ob diese den Azimutal- (zur Verdrehung des gesamten Gondel nebst Rotor) oder den Pitch Antrieben zuzuordnen sind, entzieht sich noch hiesiger Kenntnis. Hören wir einmal, wie sie sich entwickeln...

Veranstaltungshinweis:

Freitag 21.04.2023 ab 18h00 Fridericiana Lutherstraße 22 Erdgeschoss, kleiner Saal

Dia-Vortrag Dr. Jochen Tamm

Tierwelt Madagaskars - eine Schaubühne der Evolution

Dr. Jochen Tamm promovierte an der Philipps-Uni Marburg bei Prof. Remmert, einem der Gründerväter der heutigen Ökologie und ebenso Doktorvater des ersten MIO-Vorsitzenden. Danach leitete Dr. Tamm lange Jahre die ONB beim RP Kassel. Die Einrichtung zahlreicher Schutzgebiete Nordhessens, u.a. der Vogelschutzgebiete ist mit Ihm zu verdanken. Seit seinem Ruhestand engagiert er sich in der ökologisch-lepidopterologischen Feldforschung u.a. bei der Inventarisierung der Nachtfalter in Nordhessischen Waldgebieten und in der Naturschutzinitiative e.V..


Vortrag 21.04.2023 18h Fridericiana

Donnerstag 23.02.2023

Veranstaltungshinweis - Schlepper-Corso und Kundgebung gegen Baugebiet auf dem Hasenkopf


Am Samstag den 25.02.2023 startet um 10h30 ein Schlepper-Corso am Messeplatz Afföller, welcher durch die Innenstadt zum Hasenkopf fahren wird. Ab 11h30 sei weiteres Kundgebungsprogramm auf dem Hasenkopf vorgesehen. Aufgerufen habe die "BI Hasenkopf" - so unten verlinktem Zeitungsartikel zu entnehmen. Der Hasenkopf ist der Höhenrücken zwischen Ockershausen und Cyriaxweimar, nördlich der Stadtwaldsiedlung (ehemalige Tannenbergkaserne).


Unmittelbarer Anlass sei die Androhung eines Umlegungsverfahrens an die zahlreichen Eigentümer der dortigen Kleinst-Parzellen in Kombination mit einem Kaufangebot von lediglich 42 €/m² durch die Stadtentwicklungsgesellschaft. Bedenkt man, dass vergleichbar attraktive Höhenlagen mit Stadtbusanbindung und Fernblick auf Schloß bzw. Dünsberg in Marbach und Wehrshausen für 300 - 400 €/m² weggehen sind  42 €/m² schon ein verspäteter Karnevals- oder verfrühter Aprilscherz.


MIO e.V. engagiert sich seit Jahren aktiv für den Erhalt der Natur auf dem Hasenkopf, u.a. mit einem Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet, der immerhin schon Früchte trug: Die Ostflange des Hügels Richtung Ockershausen hin soll als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden und wurde im aktuellen Entwurf des Regionalplan Mittelhessen bereits auf "Vorranggebiet Naturschutz" hochgestuft. Das Wohngebiet ist auf dem Hochplateau in leichter Westhanglage geplant.


MIO e.V. unterstützt die Demo vollumfänglich.


Ein großes Danke an die Organisatoren!


Bringt alles auf die Straße, was Räder und Beine hat!


Seid brav zu Euren Mitmenschen und hart gegenüber der Stadt Marburg! Stadtverwaltung und Stadtparlament muß der Unterschied zwischen Volksvertretern und Feudalherren ausbuchstabiert werden! Es ist unser aller Natur und Landschaftsbild. Darüber können Flächeneigentümer nur eingeschränkt entscheiden und sollten die aufgeblasenen Politfatzkes schon gar nicht über unsere Köpfe hinweg entscheiden. Sie haben sich tief ins Böckenförde-Dilemma hineinmanövriert. Man unterschätze nicht die kriminelle Energie der Stadt Marburg bei der Durchsetzung von Bauprojekten gegen den Willen der Vorhabensbetroffenen.


Glaubt nicht den Schwachsinn vom Wohnraummangel!


Der Wohnungsmarkt ist auf dem absteigenden Ast, da möchten einige noch schnell Kasse machen und den Schwarzen Peter dann anderen und der Nachwelt zuschieben. In Zeiten von Homeoffice und Elektrofahrrädern ist es nicht - wie unser Oberbürgermeister gelegentlich insinuiert - unzumutbar, in Dautphetal zu wohnen. Es ist schlicht assozial von der Stadt Marburg gegenüber den umliegenden ländlichen Kommunen, zumal jüngere Einwohner von dort abzuziehen und den Wettbewerb um Wohnattraktivität zu verschärfen. Vielen Dörfern droht ein langsames Siechtum, weil nicht mehr genug Kinder für Kindergarten und Grundschule dort leben, nicht mehr genug Nachfrage für Lebensmittelläden und weiteren Einzelhandel vor Ort ist und auch die kritische Masse für diverse soziale Angebote, Vereine und Veranstaltungen nicht mehr zusammenkommt. Es gibt Leerstand ohne Ende im ländlichen Raum und auch innerhalb "der Mauern von" Marburg. Schließlich muß der vorhandene Wohnraum innerhalb Marburgs schlicht in kleinere Einheiten unterteilt werden. Damit sind aber keine Gewinne für Projektierer und Planungsbüros und keine Provisionen, Schmiergelder und erkenntliche Nachverwendungen für Politiker zu generieren. Mit "Kleinvieh" und Sparsamkeit tanzt sich der Tango Corrupti nicht.

Soziale Gerechtigkeit sollte nicht nur das gedeiliche Miteinander der einzelnen Menschen, sondern auch von städtischem und ländlichem Raum im Blick haben. 

Mittwoch 21.12.2022  Stellungnahme zum WP-Hopfenberg


Ein kleiner vorweihnachtlicher Schmaus war die Offenlegung zum WP-Hopfenberg.
In den Antragsunterlagen waren die Kompensationsbilanzen für die Bauplätze bereits schon rechnerisch falsch.
Die beauftragten Vogelkundler stellten zwar fest, dass sich die Luftraumnutzung der örtlichen Rotmilane über den Anlagenstandorten zentrierte.
Sie hielten aber selbst einen Standort innerhalb der 500 m-Radien um gleich drei Rotmilanbruthorste für unbedenklich, sofern durch Abschaltungen 60% der Flüge abgedeckt werden könnten. Selbst nach neuem außerordentlich windkraftfreundlichem Recht (seit 01.08.2022

§ 45b BNatSchG) ist per Legaldefinition bereits in der 500 m-Tabuzone um nur einen Rotmilanhorst ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko und damit ein Verbotstatbestand gegeben, das sich weder durch Raumnutzungsanalysen widerlegen, noch durch Schutzmaßnahmen unter die Signifikanzschwelle drücken läßt.

Hier zeigte sich einmal mehr der Hang des einschlägigen Milieu juste zum permanenten Aufstand gegen die Grundrechenarten. Zu nennen sind hier windige Projektierer, gekaufte Gutachter, korrupte Kommunalpolitiker auf der Seite derjenigen, die Geld bewegen. Dazu kommt die ideologische Begleitverbrämung durch brotlose Geistes- und Geschwätzwissenschaftler, Kommunikations- und Werbefuzzis, welche sich schlicht nur aufplustern wollen.

Es ist possierlich, zu sehen, wie die wie Mäuse im Kubik springen, wenn harte Mathematik und harte Naturwissenschaften tief in deren Lügengebäude eindringen, gleich dem Schnabel eines Rotmilans, welcher sich wonnevoll tief in das Fleisch der Beute eingräbt.
Wie die Klauen eines Habichts die Beute immer fester zerdrücken und es knackt, wenn ein Knochen nach dem anderem bricht,
so werden - allein durch die Unerbittlichkeit der Naturgesetzmäßigkeiten - die Feinde gebrochen, die unsere hinreißend schöne Märchenlandschaft verhunzen, unsere Wohnidylle verlärmen und vermassen, unsere Natur zerstören, sich unser hart erarbeitetes Geld in die Taschen stopfen, uns permanent für dumm verkaufen und belügen, sich neuerdings noch im Kriegstrompeten überbieten - die Trickser, Blender und Intriganten.

Stellungsnahme Windpark-Hopfenberg

Veranstaltungshinweis

Am Samstag den 08.10.2022 ab 9h30 (bei gutem Wetter erfahrungsgemäß bis 17h) wird der Zugvogelbeobachtungstag auf dem Altenberg westlich von Lollar-Odenhausen (UTM32 E477960 N5613155) gemeinsam von MIO e.V. und der NABU-Ortsgruppe ausgerichtet.

Es handelt sich um den jährlichen Höhepunkt der Zugvogelbeobachtung im Marburg-Gießener Land.  Anfahrt über die  Altenbergstraße, welche in der Ortsmitte Odenhausen in westlicher Richtung von der Hauptstraße abzweigt, von Friedelhausen kommend am Rechtsknick der Hauptstraße weiter geradeaus und 1,2 km.

Mittwoch 05.10.202


Kommentar zur Bürgermeisterstichwahl am 09.10.2022 im Weimar (Lahn) von Andreas Matusch, Marburg-Marbach



Die Themen, auf die es in Weimar (Lahn) ankommt, und die massive Wertminderung der eigenen Häuser und der Wohn- und Lebensqualität bringen sind:

1. unzureichender Hochwasserschutz:

- Deiche in Argenstein und Roth ein Meter unter Jahrhunderthochwassermarke /

- Risiko Kiesgrube: Gefahr eines sich fortpflanzenden Böschungsrutsches (wie am 15.07.2021 in Erftstadt-Blessem) bei Eindringen von Hochwasser mit unzähligen scheunentorweiten Lücken im Wall, zu steilen Böschungen und instabiler Anschüttung Richtung Wenkbach

- Wehre werden nicht gewartet / sind zugewachsen oder verklemmt (auch schon die nagelneuen an der Zeiteninsel Argenstein)  

- Bachunterführungen wie Walgerbach am Bahnhof Niederwalgern oder Allna in den drei Röhren unter der Verbindung Nordteil-Südteil Kieswerk sind zugewachsen bzw. verklaust

- Die Fläche zwischen Lahn und B3a östlich Roth muss als Ausweichraum geöffnet werden, der Lahndeich in diesem Bereich zurückverlagert werden

- keine strukturierte Organisation des Hochwasserschutzes mit klaren Verantwortlichkeiten und Dienstplänen für jede einzelne Schutzanlage. Die Anlagen müssen bedient und prognoseinduziert intelligent mit exaktem timing gefahren werden. Das Ohmrückhaltebecken wird gar nichts bringen, wenn massive Sturzregen (wie am 14.07.2021 in der Eifel) über dem Einzugsgebiet von oberer Lahn und Wetschaft niedergehen.

2. Logistikzentren im Überschwemmungsgebiet Wenkbach-Süd: mehr Schwerlastverkehr und auch zweite Halle droht

3. Gewerbe- und Baugebiete

4. Windräder über Wolfshausen

1.-4. sind massiv gegen den Willen und die Interessen der Bevölkerung.

Bezeichnenderweise erwähnte keiner der Kandidaten in seinen Werbematerialien hierzu ein Wort.

Man wird auch nach der Wahl sehr intensiv an diesen Inhalten dranbleiben müssen. Wir von MIO e.V. setzen uns mit der ornithologischen Betreuung des VSG-Lahntal mitten in Weimar und den Ortsgruppen Wenkbach-Niederwalgern und Wolfshausen jeden Tag für diese Belange ein.

Mit den besten Wünschen für einen milden Winter.

Montag 03.10.2022

Fotodokumentation Wespenbussard 2020 - 2022 im Windkraftvoranggebiet HR32 im Wald westlich Frielendorf Linsingen

Es gelangen eine Reihe von Aufnahmen - sämtlich unmittelbar aus dem Waldgebiet heraus, in welchem 2 WEA in Bau und weitere 9 geplant sind - von Fotopunkten dicht zwischen den Anlagenstandorten. Die Abstände zur nächstgelegenen Anlage betrugen jeweils von Fotopunkt

A 155 m, B 754 m, C 605 m, D 267 m, E 126 m, F 690 m, G 712 m, H 261 m, J 133 m, K300 m, L 250 m, M 868 m und N 200 m.

Fotodokumentation Wespenbussarde HR32 2020-2022

Mittwoch 02.03.2022

Mit einem klaren Bekenntnis für eine scharfe harte Niedriginzidenzstrategie nach asiatischem Vorbild und dem wissenschaftlichen Interesse an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gezollt wird nebenstehende Klageschrift gegen die Verkürzung des Genesenenstatus, welche unter Anleitung eines zum Richteramt befähigten Menschen entstand, einer angesprochenen Fachöffentlichkeit unterbreitet. Bei der ausgesprochen dürftigen Restwirksamkeit der derzeit verfügbaren Impfstoffe auf die Weiterverbreitung der derzeit zirkulierenden Varianten wird die Verpflichtung der Hersteller zur Bereitstellung sequenzangepasster Impfstoffe für zweckdienlicher gehalten und im übrigen gleiche - durchaus strenge - Regeln für alle. Dem steht nicht entgegen, dass zumal ältere Menschen weiterhin in puncto Krankheitsschwere und postinfektiöse Komplikationen enorm von einer Immunisierung profitieren, wobei zwei Dosen das Todesrisiko etwa um den Faktor 2,5, drei Dosen um den Faktor 20 absenken. "Nudging" oder franz. "embèter" ist keine geeignete Methode, gesellschaftliche Spielregeln zu vermitteln. 

Sehr lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung VG Gießen 10 L 271/22. GI vom 25.02.2022, online unter https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002461. Hier wird die Verpflichtungsklage als statthafte Klageart angesehen.

Klageschrift Teil 1 Klageschrift Teil 2 GA

In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Im Grunde müssen nur die jeweiligen persönlichen Daten in das Muster eingefügt werden. In Vorgängerfällen wurden nur 250€ Gerichtskosten berechnet, welche die Gegenseite trägt, falls das Verfahren gewonnen wird, wie in bislang ca. 90% der Fälle. Ein Kostenrisiko für Anwälte der Gegenseite besteht nicht, da sich die Landkreise und Städte in der Regel selbst verteidigen. Eine Klage macht derzeit nur Sinn zwischen ca. Tag 70 und Tag 140 nach erster positiver PCR und nur, solange die Rechtslage auf Stand Ende Februar 2022 verbleibt, bzw. weiterhin Benachteiligungen ungeimpfter Genesener vorsieht.

Dienstag 01.03.2022

Die Abgabe von Stellungnahmen zum offengelegten Entwurf des Regionalplan Mittelhessen 2022 wird ausdrücklich angeregt.

Vorschläge aus der MIO-Ortsgruppe Wenkbach-Niederwalgern

Frist noch bis 25.03.2022 (abweichend vom Flyer lt. amtlicher Bekanntmachung Nr. 1236 Seiten 1704/1705 im Staatsanzeiger Hessen 52/2021)

Projektierer nehmen die schiere Anzahl abgegebener Stellungnahmen als erste Abschätzung für das Widerstandspotential vor Ort her. Daher wird allein schon zum Aufbau einer glaubwürdigen Abschreckungskulisse die Abgabe möglichst vieler Einzelstellungnahmen anstelle von Sammelstellungnahmen möglichst direkt in das elektronische Portal empfohlen.

Wir sind das Investitionsrisiko!

Mittwoch 02.02.2022

Omikron BA.2 - eine Woche verlängerter Ferien war noch nie so gut investiert wie jetzt.

Kennparameter - umfängliche wissenschaftliche Presseschau - mit eingestreuter Manöverkritik von 2 Jahren Looser-Strategie bei der Seuchenbekämpfung, Wortprotokolle jetzt schon historischer Verlautbarungen - Berechnungen und Zusammenhänge.

Dienstag 11.01.2022


Bürgerbegehren gegen vierte hauptamtliche Magistratsstelle


Endlich gibt es den heißbegehrten Link und die heißbegehrte Unterschriftenliste.

Bitte an der angegebenen Adresse (in MR-Wehrshausen) in den Briefkasten einwerfen.

Da es sich um ein kassatorisches Bürgerbegehren (auf Aufhebung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung) handelt, läuft nach § 8b HGO eine 8-Wochenfrist, nur noch bis Samstag 15.01.2022.

Endlich mal wieder Gelegenheit zum Draufprügeln. Die Quittung ausstellen, für all die Umwelt-, Bau- und Verkehrssünden der letzten Jahre. Für die Verhunzung unserer wunderschönen Stadt und unserer Natur. Für sträflich vernachlässigten Vogelschutz und Artenschutz. Und das kostenlos, voll legal und voll demokratisch.

Ja, ständig kommen sie einem mit Demokratie, als die sie ihre Abzocke salbungsvoll verbrämen, die Politvögel der Parteien. Und wenn dann einmal einige Bürger richtig Demokratie machen, die andere Hälfte von Art 20 II GG einfordern, nicht nur Wahlen, sondern auch Abstimmungen über Sachthemen, dann quietschen sie nur noch und springen im Quadrat. Allein für den Unterhaltungswert dieses possierlichen Schauspiels lohnt es sich schon.

Es ist umso dreister, als die Stadt schon einmal versucht hatte, den Magistrat -ihr Verwaltungsgremium - um eine vierte hauptamtliche Stelle aufzublähen, was im Bürgerentscheid vom 21.09.1997 mit 87% der Stimmen vereitelt wurde. Leider ist ein Bürgerentscheid nur 3 Jahre gültig, so dass der Denkzettel - hoffentlich auch mit ihrer Unterschrift - nunmehr erneuert werden muss.

MIO e. V. ist stolz darauf, mindestens eine der unermüdlichen Kämpferinnen für Demokratie und Bürgerrechte hinter dem Bürgerbegehren zu seinen Mitgliedern zählen zu können!

Dienstag 04.01.2022


Einige aktuelle Daten und Abwägungen zur Corona-Impfung mit u.a.


- neuste Schätzungen zur Effektivität der Impfstoffe gegen Omikron aus UK,

- Erkenntnisse zur 3. Dosis, Biontech versus Moderna, 3 Monate versus 6 Monate

- Versuch einer quantitativen Nutzen- Risiko-Abwägung.

Eigennutz und Fremdnutz multipliziren sich !

- hierarchische Pyramide der Schutzmaßnahmen gegen Noxen des NIOSH

Donnerstag 18.11.2021


Pandemie des abgelaufenen Impfschutzes bei unvollständiger Grundimmunisierung

 

Impfschutz von 2 Dosen nach 4 Monaten löchrig und nach 7-8 Monaten nahezu verpufft.

Drittelgesellschaft je ein Drittel ungeimpft, mit aktuellem und mit abgelaufenem Impfschutz.

(Von Dr. med. Andreas Matusch, Marburg-Marbach 18.11.2021 – Arbeitsversion 1.1)

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